Rechtsanwaltskanzlei Schmidt

Rechtsanwalt Mathias Schmidt – seit 1998 in Schifferstadt

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§ DIE KANZLEI §

Die Kanzlei wurde im Jahr 2000, nachdem Herr Rechtsanwalt Schmidt zunächst in Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Glas in Schifferstadt tätig gewesen war, in Offenbach am Main in ihrer jetzigen Form gegründet. Wegen zahlreicher Mandatsbeziehungen erfolgte bereits ein Jahr später ein Standortwechsel nach Schifferstadt. Im Jahr 2005 erhielt die Kanzlei Verstärkung durch den in Bürogemeinschaft tätigen Herrn Rechtsanwalt Frank Hoffmann, der allerdings aus gesundheitlichen Gründen im Jahr 2015 aus der Bürogemeinschaft ausschied und seine Tätigkeit als Anwalt beendete. Seitdem wird die Kanzlei mit der Spezialisierung auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht durch Herrn Rechtsanwalt Schmidt als einzigen Berufsträger geführt. Bereits seit dem Jahr 2001 gehört Frau Kathrin Bardon, seit 2004 Frau Myriam Poignée, seit 2014 Frau Alexandra Schertel und seit 2022 Frau Melanie Mayer zum Team der Kanzlei. Die Kanzlei unterhält Kooperationen mit den Rechtsanwälten Jörg Kropp in Herzogenrath, Florian Frauenauer, Freyung, Markus Motsch, Erfurt, sowie Frau Rechtsanwältin und Steuerberaterin Astrid Bechtel, Hollenstedt und Herrn Patentanwalt Ulf Leckel, Frankenthal. Darüber hinaus bestehen Kontakte zu Kanzleien in Frankreich und den Niederlanden. Außerdem werden zu weiteren, in Schifferstadt ortsansässigen Berufsträgern wegen unterschiedlicher Spezialisierungen enge Kontakte gehalten.

Dadurch besteht auch die Möglichkeit bei Bedarf geeignete und spezialisierte Berufsträger zu vermitteln. Der steigenden Komplexität der rechtlichen Beratung wird damit Rechnung getragen. Die Mandanten können von einer breiten Expertise und umfassenden Erfahrung der verschiedenen spezialisierten Berufsträger profitieren. Herr Rechtsanwalt Schmidt berät und vertritt Mandanten, insbesondere als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und WEG Recht im Bereich des Individualarbeitsrechtes, der Arbeitnehmerüberlassung, sowohl auf Seiten der Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmer, im Bereich des Mietrechtes in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten sowohl der Wohnraummiete, wie auch der Gewerberaummiete auf Vermieter- und Mieterseite, außerdem im Bereich des Wohnungseigentumsrechtes umfassend sowohl Eigentümer, wie auch Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Aufgrund besonderen persönlichen Interesses werden im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtes insbesondere Mandate im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsmessungen übernommen. Die Betreuung umfasst auch Mandate aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechtes. Die Bereiche Erbrecht, Familienrecht, Verkehrszivilrecht werden durch Kooperationspartner abgedeckt und bearbeitet.

ÖFFNUNGSZEITEN:

Montag

9:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00

Dienstag

9:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00

Mittwoch

9:00 – 12:00

Donnerstag

9:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00

Freitag

Nach Vereinbarung

Termine nach Vereinbarung

Ansprechpartner

Frau Poignée
Frau Mayer

Kontakt

Kanzlei Schmidt

Am Katzenbaumerschlag 13a
67105 Schifferstadt

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Fax +49 6235 957-3006

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