Rechtsanwaltskanzlei Schmidt

Rechtsanwalt Mathias Schmidt – seit 1998 in Schifferstadt

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§ MANDATSBEDINGUNGEN §

Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwaltkanzlei Mathias Schmidt, Schifferstadt

1. Geltung

a)Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse, deren Gegenstand die Erteilung von Rechtsrat und Auskünften durch Herrn Rechtsanwalt Schmidt an den Mandanten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgungen und Prozessführungen ist.

b) Der Geltungsbereich erstreckt sich auf aktuelle und alle künftigen Rechtsbeziehungen mit dem Mandanten.

c) Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur dann Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

2. Mandatsverhältnis, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

a) Das Mandat kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch den Rechtsanwalt zustande. Bis zur Annahme bleiben der Rechtsanwalt in seiner Entscheidung über die Mandatsübernahme frei. Ein Mandatsverhältnis kommt nicht zustande, wenn die Anfrage lediglich im Rahmen einer Informationsdienstleistung allgemein beantwortet wird.

b) Der Umfang des Mandatsvertrages wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Die insoweit vereinbarte Tätigkeit ist nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges verbunden. In allen Fällen steht das Honorar ausschließlich dem Anwalt zu. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt ggf. durch den Rechtsanwalt entsprechend der nach Sachgebiet ausgerichteten kanzleiinternen Organisation.

c) Der Anwalt ist verpflichtet, im Rahmen der Auftragsdurchführung die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und im notwendigen Umfang wiederzugeben. Dabei sind er berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde zu legen – eine Überprüfung durch den Anwalt ist nicht geschuldet, soweit es sich nicht um offensichtliche Rechenfehler handelt.

d) Der Rechtsanwalt ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn ein darauf gerichteter Auftrag erteilt wurde und diese angenommen wurde.

e) Handlungen, die sich auf dasselbe Mandat mehrerer Auftraggeber beziehen und welche einer von mehreren Auftraggebern vornimmt oder welche vom Rechtsanwalt gegenüber einem von mehreren Auftraggebern vorgenommen werden, wirken für und gegen alle Auftraggeber. Widersprechen sich die Weisungen mehrerer Auftraggeber, so kann das Mandat niedergelegt werden.

f) Die Beauftragung erfolgt unabhängig davon, ob eine Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht. Die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung ist vom Anwalt nicht geschuldet. Wird die Kommunikation gewünscht, handelt es sich um ein gesondertes in der Regel nicht versichertes Mandat.

3. Leistungsänderungen

a) Der Anwalt ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Mandanten in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazität, der fachlichen Ausrichtung, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung und der Berücksichtigung der Interessen des Mandanten zumutbar ist. Im Rahmen der konkreten Auftragsdurchführung stimmen sich der Anwalt mit dem Mandanten bezüglich der angestrebten Zielsetzungen ab, wobei er berechtigt ist, von Weisungen des Mandanten abzuweichen, wenn  den Umständen nach angenommen werden darf, dass der Mandant bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde.

b) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderung auf die Vertragsbindungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Anwalts oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbindungen, insbesondere bezüglich Vergütung und Terminierung. Soweit nichts anderes vereinbart ist und damit für den Mandanten keine unmittelbaren Nachteile verbunden sind, führen der Anwalt in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung ihre Tätigkeit unter Wahrung der Interessen des Mandanten im ursprünglichen Umfang fort.

4. Schweigepflicht, Korrespondenz und Datenschutz

a) Der Anwalt ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.

b) Der Anwalt darf insbesondere bei der Korrespondenz davon ausgehen, dass mitgeteilte Kommunikationsdaten zutreffend sind und bleiben. Änderungen der Adresse sowie der weiteren Kommunikationsdaten wie Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse oder Telefaxnummer sind unverzüglich mitzuteilen, da es zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu vollständigen Rechtsverlusten führen können.

c) Der Anwalt ist auch befugt, bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse ohne Sicherungsmaßnahmen wie z. B. Verschlüsselungen, dem Mandanten Informationen an diese E-Mail-Adresse zu übermitteln, es sei denn, aus den Umständen wäre eine Gefährdung der Interessen des Mandanten unmittelbar erkennbar oder der Mandant widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt.

d) Der Anwalt macht darauf aufmerksam, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation über Telefax und elektronische Medien wie z. B. E-Mail mit dem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden sind. Besonders E-Mails können von Dritten einfach gelesen werden.

e) Der Anwalt ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmung zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

f) Der Mandant ist ausdrücklich damit einverstanden, dass der Anwalt Mandatsinformationen an die Rechtsschutzversicherung des Mandanten weitergibt, wenn den Auftrag erteilt ist, mit der Rechtsschutzversicherung zu korrespondieren. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Übernahme der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung die Verpflichtung des Mandanten zu Bezahlung der anwaltlichen Vergütung nicht entfällt.

5. Mitwirkungspflichten des Mandanten

a) Der Mandant unterrichtet den Anwalt vollständig und umfassend über die ihm bekannten Sachverhalte, deren Kenntnis für die Sachbearbeitung unerlässlich sind. Der Anwalt kann den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und diese Tatsachen der Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant verpflichtet sich für die Dauer des Mandats den Anwalt unverzüglich über Handlungen, die der Mandant selbst gegenüber Gerichten, Behörden, Dritten oder dem Gegner vorgenommen hat, zu informieren.

b) Der Mandant ist im eigenen Interesse verpflichtet, den Anwalt bei der Auftragsdurchführung nach Kräften zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. So hat der Mandant insbesondere alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig und auf Verlangen schriftlich zur Verfügung zu stellen. Für die Tätigkeit des Anwalts notwendige Unterlagen hat der Mandant beizubringen. Soll der Anwalt für den Mandanten notwendige Unterlagen beiziehen, ist der Anwalt berechtigt, sich von dem Mandanten den zeitlichen Mehraufwand zusätzlich im Stundensatz für 100,00 € pro Stunde zzgl. der gesetzlich zu entrichtenden Umsatzsteuer vergüten zu lassen. Übergibt der Mandant dem Anwalt Schriftstücke wie insbesondere Schreiben, Schriftsätze, Rechnungen, Zahlungsbelege, Quittungen etc. in nicht nach Datum und Zugehörigkeit geordneter Form, in unleserlicher Qualität und/oder nicht als Original, Fotokopie oder im PDF-Format, ist der Anwalt berechtigt, sich von dem Mandanten den zeitlichen Mehraufwand für Beschaffen, Sortieren, Zuordnen und/oder Formatieren von elektronischen Dokumenten in das PDF-Format zusätzlich im Stundensatz für 100,00 € pro Stunde zzgl. der gesetzlich zu entrichtenden Umsatzsteuer vergüten zu lassen.

c) Abwesenheiten, bei denen der Mandant nicht zu erreichen ist, sind mitzuteilen.

d) Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche Schriftstücke des Rechtsanwalts daraufhin zu überprüfen, ob die dort angegebenen Sachverhalte richtig und vollständig wiedergegeben sind.

6. Gebühren und Auslagen, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

a) Die Vergütung des Anwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG-VV) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung wie ein Beratungsvertrag oder eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Erfolgshonorare in jedweder Form sind ausgeschlossen. Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere Gebühren als im RVG vorgesehen vereinbart, ist Textform notwendig.

b) Wird nach dem RVG abgerechnet, richtet sich die Abrechnung nach dem Gegenstandswert des Mandats, es sei denn, es handelt sich um ein Mandat, bei dem die Abrechnung nicht nach dem Gegenstandswert erfolgt wie in Strafsachen oder bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten.

c) In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten besteht im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes.

d) Sofern nicht anders vereinbart, besteht neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Wahrnehmung von Terminen kann sich der Rechtsanwalt in jedem Fall darüber hinaus mit mindestens 40,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer vergüten lassen. Der Anwalt ist nach § 9 RVG berechtigt, jederzeit angemessene Vorschüsse zu verlangen. Das gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte bestehen.  Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind unverzüglich zahlbar. Auf Honorarforderungen der Rechtsanwälte sind Leistungen an Erfüllung statt und erfüllungshalber ausgeschlossen.  Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anwalts  ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Gesamtschuldnerische Haftung bei Mandantenmehrheit

Mehrere Mandanten – sowohl natürliche als auch juristische Personen – haften dann gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung der Rechtsanwälte, wenn die Rechtsanwälte für sie in derselben Angelegenheit tätig werden.

8, Abrechnung noch nicht in Rechnung gestellter Leistungen bei Kündigung des Mandates

a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden.

b)  Das Kündigungsrecht steht auch dem Anwalt zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.

c) Noch nicht abgerechnete Leistungen werden nach Erhalt der Kündigungserklärung unverzüglich abgerechnet und sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig, sofern dort nichts anderes vermerkt ist.

d)  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Aufbewahrung von Unterlagen sowie Versendungsrisiko

a) Nach § 50 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) endet die Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter den Rechtsanwälten aus Anlass der Auftragsausführung überlassen hat, 5 Jahre nach Beendigung des Mandates. Die Rechtsanwälte schulden keine längere Aufbewahrung. Werden Unterlagen verschickt, so kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, es sei denn, er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet.

b)  Die vor Ablauf der Frist zu erfolgende Herausgabe von Unterlagen erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen den Parteien und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat.

10. Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Mandanten, Verrechnung mit offenen Ansprüchen

a)  Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche gegen den Gegner, die Staatskasse oder sonstige erstattungspflichtige Dritte an den Anwalt in Höhe der Honorarforderung und Auslagen sicherungshalber ab mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Mandanten dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Der Erstattungsanspruch wird nicht eingezogen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert oder in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.

b) Der Anwalt ist ermächtigt, eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlbeträge, die bei ihnen eingehen, mit offenen Honorarbeträgen zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11. Hinweis zur Haftpflicht

Zur Haftpflichtversicherung wird auf die Angaben im Impressum verwiesen

12. Sonstiges

a) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit den Rechtsanwälten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

b) Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Weitere wichtige berufsrechtliche Bestimmungen finden sich in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und in der Fachanwaltsordnung (FAO). Die vorstehenden Regelungen und weitere Rechtsrahmenbedingungen finden Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Beispiel unter Bundesrechtsanwaltskammer Berufsregeln und Rechtsprechung

13. Widerrufsrecht

a) Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht:
Wenn Sie Verbraucher sind, haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mittels einer eindeutigen Erklärung  über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind Ihnen alle Zahlungen, die von Ihnen geleistet wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

c) Besondere Hinweise
Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer ( hier: der Anwalt) zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden.

Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit, ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Wenn Sie bei der Mandatierung ausdrücklich zustimmen, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt, erlischt durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht.

Schifferstadt im September 2025

ÖFFNUNGSZEITEN:

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Ansprechpartner

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